Leseecke — 2. Juni 2012 at 15:16

Gleichberechtigung der Frau

Wird die Gleichberechtigung der Frau durch den Koran vernachlässigt?

von Fatima B.  bereitgestellt für shabab-alirschad.de

1. Einleitung

In letzter Zeit sind sie oft auch in vielen westlichen Medien zu sehen: protestierende muslimische Frauen, vor allem  Frauen aus Nordafrika und dem Nahen Osten. Wie in allen Medien somit erkennbar, nehmen in der heutigen Zeit auch viele muslimische Frauen an Demonstrationen teil. Ein repräsentatives Beispiel sind die Demonstrationen anlässlich des sog. arabischen Frühlings für politische Freiheit in Kairo auf dem Tahrirplatz. Solche Beispiele zeigen, dass muslimische Frauen inzwischen die gleichen Rechte haben wollen wie muslimische Männer.


Wenn man die Geschlechter allgemein betrachtet, stellt man schnell fest, dass Männer und Frauen aufeinander angewiesen sind. Ein Beispiel ist der Fortpflanzungsprozess. Doch wie ist es z.B. um die soziale und die berufliche Situation bestellt? Besonders interessant ist die Beantwortung dieser Frage, wenn es um den Islam geht. Sobald man über den Islam diskutiert, bekommt man schnell zu hören, dass die Frau in islamischen Ländern unterdrückt wird.

Denn: Der Islam betont auch meiner Meinung nach die Gleichheit aller Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Geschlecht, auch wenn Männer und Frauen im Islam unterschiedliche Rollen und bestimmte Verpflichtungen zugewiesen bekommen haben. Eine historische Tatsache ist: Schon bevor viele Staaten Europas die politischen und sozialen Rechte der Frau anerkannt haben, erkannte der Islam die grundsätzliche Gleichberechtigung der Frau an.
In meiner Arbeit, die als Schwerpunkt die entsprechende Darstellung der Frau im Koran hat, möchte ich, als Überprüfung dessen, was im Koran vermittelt wird, zwei Länder diesbezüglich näher beleuchten und versuchen, die Unterschiede herauszufinden.

In meiner Arbeit soll dargestellt werden, wie die Menschen in der laizistischen Türkei  und wie sie in Saudi-Arabien, wo die Scharia[1] herrscht, den Koran interpretieren. Außerdem möchte ich in meiner Arbeit der Frage nachgehen, ob es tatsächlich der Koran ist, der die Gleichberechtigung der Frau einschränkt, wie es vor allem in westlichen Ländern z.B. von Feministinnen, behauptet wird, oder ob es nicht doch die Moslime selbst sind und ob es regionale Unterschiede gibt.

2. Der Koran
2.1 Allgemeine Informationen

Der Koran, den es seit dem Jahre 610 n. Chr. gibt, ist das Buch, das Gottes Wort beinhaltet, und für die gläubigen Muslime ist der Koran das heilige Buch, in dem die Offenbarung niedergeschrieben ist, die Gott durch den Propheten Mohammad verkündet hat. Der Koran ist somit die Quelle und der Maßstab des richtigen Glaubens und die Grundlage und die Norm des rechten Handels.[2] In vielen Versen wird deutlich, dass die Botschaft als eine göttliche Offenbarung gilt, die Mohammad durch den Engel Gabriel übermittelt wurde.[3] Im Koran heißt es: „Sprich: ‘Wer auch immer Gabriel zum Feind nimmt, so hat er ihn (den Koran) doch mit Ermächtigung Allahs in dein Herz herab gesandt als Bestätigung dessen, was vor ihm war, und als Rechtleitung und frohe Botschaft für die Gläubigen.“‘[4]

Der Koran ist die Basis der islamischen Religion. Dieses Heilige Buch dient als Geschenk und Richtschnur für alle gläubigen Muslime. Es begleitet sie im Alltag und bei besonderen Anlässen mit seiner Anleitung, seiner Belehrung, seiner Urteilshilfe und seinen praktischen Anweisungen.[5]

Der Koran stimmt sowohl mit der Thora als auch mit der Bibel überein, weil es Bücher mit demselben Ziel sind, dem Ziel, die Menschen den wahren Weg zu weisen. Diese Aussage beweisen unterschiedliche Suren aus dem Koran: „Wahrlich, Wir gaben Moses das Buch und ließen ihm die Gesandten nachfolgen; und Wir gaben Jesus, dem Sohn Marias, die klaren Beweise und unterstützten ihn durch heilige Eingebung. Doch sooft euch ein Gesandter etwas brachte, was euch nicht behagte, wäret ihr hochmütig und erklärtet einige für Lügner und erschluget andere!“[6]

Ferner heißt es: „Er hat das Buch mit der Wahrheit auf dich herabgesandt als Bestätigung dessen, was vor ihm war. Und Er hat die Thora und das Evangelium herabgesandt.“[7]

Jeder Moslem ist dazu verpflichtet, sich an den Koran zu binden und sein Gesetz zu respektieren und zu befolgen. Er wurde in arabischer Sprache gesandt: „Wir haben die Weisheiten als Koran auf Arabisch offenbart, auf dass ihr (sie) begreifen möget.“[8] Die Sprache des Korans ist heilig, erhaben und geheimnisvoll. Der faszinierende Charakter der Sprache des Koran rührt aber auch von ihrer unbestrittenen Schönheit her. Sie ist dichterisch, an vielen Stellen außerordentlich intensiv, leidenschaftlich und emotionsgeladen. Ihre Reinheit und Harmonie sind beispielhaft. Ihre Ausdruckskraft ist solcherart, dass der Gläubige sich kaum ihrem Beschwörungseffekt entziehen kann.[9] Die heutigen Übersetzungen des Koran,  z.B. ins Deutsche, stimmen nicht  mit dem arabischen Original überein. Diese Übersetzungen sind lediglich eine Hilfestellung zum Verständnis der einzelnen Verse bzw. Suren.

Der standardgemäße arabische Koran enthält 114 Suren (Abschnitte). Jede Sure ist wiederum mit unterschiedlich vielen Ayats (Verse –Zeichen) ausgestattet. Der Koran wurde nicht gleich als Ganzes, sondern abschnittweise dem Propheten Mohammad offenbart. Er wurde  in verschiedenen Ortschaften offenbart. Zuerst wurde er in Mekka, dann später in Medina verkündet. Die erste Sure, die der Prophet Mohammad in Mekka in einer Höhle offenbart bekommen hat, war Sure 97. Der Prophet Mohammad konnte weder lesen noch schreiben, doch als der Engel Gabriel zum Propheten gesandt wurde, forderte er ihn auf zu lesen. Da erwiderte  der Prophet dem Engel, dass er nicht lesen kann, woraufhin dieser Vers genannt wurde: „Lies im Namen deines Herrn, der dich erschuf. (1) Er erschuf den Menschen aus einem Blutklumpen. (2) Lies; denn dein Herr ist Allgütig. (3) Der mit dem Schreibrohr lehrt, (4) lehrt den Menschen, was er nicht wusste.“[10]

Ein einfacher Mensch darf nicht nach seiner Meinung den Koran interpretieren. Die Interpretation des Koran wird von hohen, anerkannten islamischen Gelehrten (die mindestens über 30 Jahre Islamwissenschaft studierten und lehrten) festgelegt. Diese Interpretation folgt den Überlieferungen des Propheten.


2.2
 Spezielle Aussagen zur Stellung der Frau

Hier nenne ich einige Überlieferungen vom Propheten Mohammad und Verse aus
dem Koran, die die Gleichberechtigung der Frau präzise betonen:

„Wahrlich, die muslimischen Männer und die muslimischen Frauen, die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen, die gehorsamen Männer und die gehorsamen Frauen, die wahrhaftigen Männer und die wahrhaftigen Frauen, die geduldigen Männer und die geduldigen Frauen, die demütigen Männer und die demütigen Frauen, die Männer, die Almosen geben, und die Frauen, die Almosen geben, die Männer, die fasten, und die Frauen, die fasten, die Männer, die ihre Keuschheit wahren, und die Frauen, die ihre Keuschheit wahren, die Männer, die Allahs häufig gedenken, und die Frauen, die (Allahs häufig) gedenken – Allah hat ihnen (allen) Vergebung und großen Lohn bereitet.“[11]

Es ist auch interessant, dass in einem der Verse die gläubigen Männer und Frauen grundsätzlich als Freunde und Unterstützer von guten Taten genannt werden: „Die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen sind einer des anderen Freund (und Helfer). Sie gebieten das Gute und verwehren das Schlechte, verrichten das Gebet und entrichten die Zakat (Almosen) und gehorchen Gott und seinem Gesandten. Sie sind es, denen Gott sich erbarmen wird. Wahrlich, Gott ist allmächtig und Allweise.“[12]

Ferner heißt es: „Diejenigen aber, die handeln, wie es recht ist – sei es Mann oder Frau – und dabei gläubig sind, werden ins Paradies eingehen und nicht im Geringsten Unrecht erleiden.“[13]

Außerdem steht noch geschrieben: „Seht, Ich lasse kein Werk der Wirkenden unter euch verloren gehen, sei es von Mann oder Frau; die einen von euch sind genauso wie von den anderen.“[14]

Sure 16 nennt: „Dem, der recht handelt – ob Mann oder Frau – und gläubig ist, werden Wir gewiss ein gutes Leben gewähren; und Wir werden gewiss solchen (Leuten) ihren Lohn nach der besten ihrer Taten bemessen.“[15]

Wichtiges steht in Sure 49: „Oh ihr Menschen, wir haben euch aus Mann und Frau erschaffen und euch zu Völkern und Stämmen gemacht, auf dass ihr einander erkennen möget. Wahrlich vor Allah ist von euch der Angesehenste, welcher der Gottesfürchtigste ist. Wahrlich, Allah ist allwissend, allkundig.“[16]

In Sure 4 steht jedoch einschränkend: „Die Männer haben Vollmacht und Verantwortung gegenüber den Frauen.“[17] Ein Ehemann muss genug von seinem Einkommen und Reichtum für seine Frau aufbringen. Es ist seine Pflicht, eine passende Wohnung zu sichern, die täglichen Bedürfnisse in Form von Essen, Kleidung und was somit noch im Haus benötigt werden könnte, zur Verfügung zu stellen. Die Frau jedoch ist von diesen „Pflichten“ frei.

Prophet Mohammad sagt: „Die besten Männer von Euch sind jene, die sich ihren Frauen und Töchtern gegenüber am besten verhalten.“[18]

Außerdem sagt der Prophet Mohammad: „Fürchte Gott in Bezug auf zwei schwache Gruppen „Frauen und ‚Waisen‘“.[19] „Die Edlen ehren die Frauen, die Niedrigen, Gemeinen verachten Sie.“[20] „Von den Dingen dieser Welt betrachte ich die Frauen und wohlriechende Düfte sehr hoch an, doch das Gebet ist mein Augenlicht.“[21] „Der Beste von euch ist der, der sich seiner Gattin gegenüber am besten verhält, und ich bin zu meiner Frau freundlicher als ihr es gegenüber euren Gattinnen seid[22].“ „Die Erde wird ihr Gesicht tragen, der Himmel wird einen Schatten auf sie werfen, und Gott wird ihr Unterhalt geben. Die ist wie eine Blüte, der Segen Gottes wird mit jedem sein, der eine Tochter hat.“ „Je größer der Glauben eines Dieners wird, desto liebevoller wird er der Frau gegenüber.“[23]

Eine der wertvollsten Überlieferungen, die die Würde und hohe Stellung der Frau hervorhebt, ist folgendes Wort des Propheten Mohammad: „ Das Paradies liegt unter den Füßen der Mütter.“[24]

Die oben genannten Verse aus dem Koran und solche nach Überlieferungen des Edlen Gesandten Gottes, Mohammad, sind nur wenige von vielen weiteren Versen und Überlieferungen , die die hohe Stellung der Frau betonen und preisen.


3. Gleichberechtigung der Frau in der muslimischen Gesellschaft

3.2.1 Soziale Gleichberechtigung

Wenn man sich die islamischen Länder betrachtet, entsprechen sie nur selten oder auch gar nicht den westlichen Vorurteilen. Im Islam ist Integration im sozialen Bereich und im Beruf von großer Bedeutung, d.h. dass die Frau auch als Mechanikerin arbeiten darf. Die Frau kann über ihr selbst verdientes Geld eigenständig und frei verfügen und ist nicht verpflichtet, etwas zum Familienunterhalt beizusteuern. Entsprechend der Aufgabenverteilung ist allein der Mann dazu verpflichtet, für die Familie zu sorgen. Wenn man die islamische Geschichte betrachtet, sieht man, dass sogar die engsten weiblichen Verwandten des Propheten Mohammad soziale Angelegenheiten bewältigt haben. Sogar seine eigene  Ehefrau Khadije war in der damaligen Zeit, um das Jahr 600 n.Chr., eine angesehene Geschäftsfrau in Mekka, die Handelskarawanen unterhielt.

Wenn man sich heute die Frau in islamischen Ländern, wie dem Libanon, Syrien, Iran, Irak etc., anschaut, dann sehen wir viele Frauen in unterschiedlichen Berufen arbeiten, sei es im handwerklichen Bereich oder im Büro. Sogar im Militär ist die Frau in den islamischen Ländern wie Iran, Irak, Syrien und  in einigen Teilen Afrikas aktiv. Dass viele muslimische Frauen oder Mädchen nicht gern bei der Arbeit gesehen werden, ist nicht auf den Islam zurückzuführen, sondern auf Traditionen und die hergebrachte Kultur. In vielen muslimischen Ländern, z.B. in der Türkei oder auch im Iran, haben Frauen eine hohe politische Verantwortung durch die Mitwirkung bei dem Formulieren und Verabschieden von Gesetzen im Parlament. Sie kann sich ebenso wie der Mann ein soziales Netzwerk aufbauen; indem sie arbeitet, kann sie sich auch ihr eignes Leben gestalten.

Dazu zählt auch das Aneignen von Wissen. Wissen ist die Grundlage jedes erhabenen Zustands und der Höhepunkt jeder hohen Stellung. Das ist der Grund, weshalb der heilige Prophet sagte:  „Nach Wissen zu streben ist eine Pflicht für jeden Muslim, Mann und Frau. Darum strebt nach Wissen, wo es zu finden ist, und erfragt es von all denen, die es besitzen.“[25] Weiter sagt er: „Strebt nach Wissen und sei es in China.“[26] Gemeint ist die Erkenntnis über das eigene Ich, was (gleichzeitig) auch das Wissen über den Herrn enthält. In einer weiteren Überlieferung heißt es: Derjenige, der nach Wissen strebt, ist wie ein Mujahid („Kämpfer“) auf dem Wege Allahs.“[27] Diese Überlieferungen gelten für jeden Moslem und jede Muslimin. Es wird kein Unterschied zwischen ihnen gemacht.

In der heutigen Gesellschaft vieler muslimisch geprägter Staaten sieht man die muslimische Frau nicht nur in der Küche, sondern sie studiert auch in den Universitäten und eignet sich auch sonst Wissen an. Letztes Jahr wurden im Libanon die Studienabsolventen vom einem islamischen Verein ausgezeichnet; dabei gab es 20% mehr weibliche muslimische Studienabsolventen als muslimische Männer.[28]

Muslimische Frauen dürfen sich auch wie Männer bei sportlichen Aktivitäten, wie z.B. Fußball, Handball oder Volleyball, beteiligen. Die Frau darf hierbei jedoch nicht öffentlich vor Männern Sport treiben, weil sie dadurch die Blicke der Männer auf sich zieht. Hier wird die Einschränkung im sexuellen Bereich deutlich.


3.2.2 Politische Gleichberechtigung

In politischen Angelegenheiten ist die muslimische Frau dem Mann gleichgestellt. Die Emanzipation äußert sich zum Beispiel nicht nur darin, dass Frauen ebenfalls das Wahlrecht ausüben dürfen, sondern auch, dass sie die Möglichkeit haben, sich als Abgeordnete in das Parlament wählen zu lassen. Es gibt im Koran keinen Vers, der besagt, dass die Frau politisch nicht agieren darf.

Aber es gibt auch islamische Länder, wie z.B. in Afghanistan oder Saudi-Arabien, in denen ist der Frau ein solches Recht untersagt.[29] Sie kann hier im Allgemeinen politisch nicht mit dem muslimischen Mann auf Augenhöhe agieren. Die soziale und politische Gleichstellung der Frau wird in diesen Ländern nur bedingt gesetzlich anerkannt, was allerdings nicht im Einklang mit den islamischen Rechten der Frau, die ihr durch den Koran verliehen worden sind, steht – ja, was dem Wort des Koran wiederspricht. Eine von muslimischen Männern gemachte Rechtsordnung beabsichtigt, der Frau ihre politische Gleichberechtigung zu nehmen. Doch es gibt auch Gegenbeispiele in Ländern, in denen viele westliche Beobachter dies nicht für möglich gehalten hätten.

Im Iran beispielsweise, in dem die Scharia, die islamische Rechtsprechung, Anwendung findet, ist es beiden Geschlechtern gestattet, zu wählen. Darüber hinaus sind Frauen im iranischen Parlament vertreten und haben auch das Stimmrecht bei wichtigen politischen Entscheidungen. Verankert ist dieses Recht in Artikel 21 der Verfassung der Islamischen Republik Iran.[30] Er besagt, dass jedes Mitglied des Volkes, ungeachtet ob Frau oder Mann, gleichermaßen den Schutz des Gesetzes und außerdem, unter Berücksichtigung islamischer Prinzipien, alle menschlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte genießt.

Als weiteres Beispiel wäre der Irak zu nennen. Dort sind mindestens ein Viertel der Abgeordneten im Übergangsparlament Frauen. Diese Quote ist einmalig in der arabischen Gesellschaft, denn nirgendwo sonst im Nahen Osten sitzen so viele Frauen im Abgeordnetenhaus wie in Bagdad.[31] Ein weiteres Beispiel ist Bangladesch: Hier ist Sheikh Hasina Wajed seit dem 6. Januar 2009 Ministerpräsidentin. In vielen anderen Ländern, wie dem Libanon, Pakistan oder Syrien, sind sowohl muslimische Männer als auch muslimische Frauen politisch aktiv und im Parlament vertreten.[32]

Wenn man weiter zurück in die geschichtliche Vergangenheit geht, findet man ebenfalls Frauen, die in islamischen Ländern das Oberhaupt stellten. Eine bekannte Türkin ist Schadjarat al-Durr; sie übernahm offiziell am 2. Mai 1250 das Amt des Sultans in Ägypten.[33] Mehr als zehn Jahre vor ihr herrschte am muslimischen Hof im indischen Delih ebenfalls eine Frau, Djalalat al-Din Radiyya Begum. Zeitgenössische Quellen berichten: „Die Sultanin Radiyya war eine bedeutende Herrscherin, scharfsinnig und gerecht, eine Wohltäterin, Mäzenin der Gelehrten, Spenderin der Gerechtigkeit, gut zu ihren Untertanen.“[34]

Der Islam hat also der Frau nie verboten, sich politisch zu engagieren. Im Gegenteil: Die politischen Rechte gelten für Mann und Frau gleichermaßen. Jedoch weist die Religionspraxis zum Teil ein vollständig anderes Bild auf. In vielen arabischen Ländern bekommt die Frau nicht das Recht zugeschrieben, das ihr durch den Koran zusteht, da die jeweilige Staatsordnung nicht dem entspricht, was im islamischen Recht, das auf dem Koran basiert, verankert ist.

3.2.3 Religiöse Gleichberechtigung

Die Vorurteile und Beschuldigungen, dass der Islam bzw. der Koran die Frau vernachlässigt bzw. ihr weniger Rechte zugesteht, sind kaum noch zu zählen. Diese werden jedoch widerlegt, wenn man sieht, wie der Koran auch Frauen Rechte zuschreibt. Daher muss zunächst einmal festgehalten werden, dass sich die Regelungen und Gesetze des Korans an Gläubige beiderlei Geschlechtes richten. Die Glaubenspflichten müssen von Frauen in gleicher Weise erfüllt werden wie von Männern. Belohnung für ein wahrhaft islamisches Leben und Strafen für Verstöße sind im Jenseits für beide Geschlechter gleich, diese Aussage bekräftigt der Koran mit diesem Vers:

„Wer Böses tut, dem soll nur mit Gleichem vergolten werden; wer aber Gutes tut – sei es Mann oder Frau und dabei gläubig ist -, der wird ins Paradies eintreten; darin werden sie mit Unterhalt versorgt werden, ohne dass darüber Rechnung geführt wird.“[35]

Der Koran schreibt Mann und Frau bestimmte Grundlagen für das Leben vor. Er verbessert die Stellung der Frau in vielerlei Hinsicht. Viele Menschen in westlichen Ländern haben noch die Vorstellung, dass der Islam der Frau verbietet, ihren Ehepartner selbst auswählen zu dürfen. Doch das stimmt nicht: Die Frau hat dasselbe Recht wie der Mann, den eignen Partner zu wählen. Eine Ehe kann nicht ohne das Einverständnis der Frau geschlossen werden. Doch es sollte genannt werden, dass die Muslime ihre Partner eher nicht in einer Diskothek oder Ähnlichem kennenlernen. Ein aufrichtiger Mann, der das Ziel hat, für immer mit der Frau zusammen zu leben, kommt, nachdem er das Mädchen kennengelernt hat, zu ihren Eltern und bittet um Erlaubnis, mit der Tochter „offiziell“ ausgehen zu dürfen . Die Eltern wollen damit der Tochter die Entscheidung vereinfachen und ihr bei der Auswahl des Mannes behilflich sein, um letztlich den richtigen Mann zu finden. Das wird sehr oft falsch verstanden: Die Eltern suchen ihn nicht aus, sie geben der Tochter eine Art „Tipp“, wen sie als Mann nehmen sollte. Sie stellen ihr den Mann zur Auswahl vor; ob die Tochter den Mann am Ende heiratet, ist ihr selbst überlassen. Sie darf frei entscheiden. Zwang ist im Islam grundsätzlich verboten, das macht auch der folgende Koranvers – hier bezogen auf den Glauben – deutlich: „Es gibt keinen Zwang im Glauben.“[36] Eine Zwangsheirat ist im Islam strengstens untersagt. Wenn es einige Familien gibt, die das trotzdem praktizieren, hat es nichts mit dem Islam zu tun. Diese Familien, vor allem die Väter, legen den Koran so aus, wie sie es wollen.

Dass die Frau eine Brautgabe erhält, ist keinesfalls mit einem Brautpreis gleichzusetzen, mit dem die Frau quasi „erkauft“ wurde. Die Brautgabe erhält allein die Frau und nicht deren Familie. Die Frau hat das islamische Recht, von ihrem zukünftigen Mann die Brautgabe zu verlangen. Die Höhe der Brautgabe entscheidet  die Frau selbst, über die sie dann frei verfügen kann. Das wird in dem folgenden Vers aus dem Koran deutlich gemacht:

„Und gebt den Frauen ihre Brautgabe als Schenkung. Und wenn sie euch gern etwas davon erlassen, so könnt ihr dies unbedenklich zum Wohlsein verbrauchen.“[37]

Auch sollte die Brautgabe nicht hoch sein, so jedenfalls können die Worte des Propheten Mohammad ausgelegt werden: „Je günstiger die Brautgabe, desto größer ist der Segen dieser Heirat.“[38] Eine weitere Überlieferung drückt aus: „Macht die Brautgabe der Frau nicht zu teuer, denn es verursacht Animositäten (Schaden).“[39] Mit dem „Schaden“ ist gemeint, dass die Heirat nicht genug Segen hat und zerbrechlich sein kann.

Im Falle einer Scheidung dürfen weder der Mann noch die Eltern der Frau die Brautgabe (zurück-) verlangen. Sie gebührt allein der Frau. Das drückt dieser Koranvers aus: „Und es ist euch nicht erlaubt, irgendetwas von dem zurückzunehmen, was ihr ihnen (als Brautgabe) gegeben habt…“[40]

Die Scheidung ist das verabscheuenswerteste unter den von Gott erlaubten Dingen und nur als letzter Ausweg zu betrachten; eine Scheidung zu verhindern und eine Versöhnung zwischen Mann und Frau herbeizuführen, steht immer im Vordergrund. Es werden deshalb im Falle eines Streits zwischen den Eheleuten aus der Familie des Mannes und aus der der Frau Vermittler bestimmt, die versuchen sollen, zwischen ihnen zu schlichten. Das verlangt Gott sogar von den Familien, dass sie versuchen, zwischen ihnen zu schlichten. Das zeigt dieser Vers aus dem Koran: „Und wenn ihr einen Bruch zwischen beiden befürchtet, dann sendet einen Schiedsrichter von seiner Familie und einen Schiedsrichter von ihrer Familie. Wollen sie sich aussöhnen, so wird Allah Frieden zwischen ihnen stiften. Wahrlich, Allah ist allwissend, allkundig.“[41]

Wie eine Scheidung erfolgt und was zu beachten ist, auch das klärt der Koran: „Doch wenn sie den festen Entschluss zur Scheidung gefasst haben, dann ist Allah wahrlich Allhörend, Allwissend. Geschiedene Frauen sollen selbst drei Perioden abwarten, und es ist ihnen nicht erlaubt, zu verbergen, was Allah in ihrer Gebärmutter erschaffen hat, wenn sie an Allah und an den Jüngsten Tag glauben. Und ihre Ehemänner haben vorrangig das Anrecht, sie dann zurückzunehmen, wenn sie eine Versöhnung anstreben. Und ihnen (den Frauen) stehen die gleichen Rechte zu wie sie (die Männer) zur gütigen Ausübung über sie haben.[42]

Im Islam hat die Frau als Mutter eine besonders hohe Stellung. Der Koran erwähnt in einigen Versen das Verhältnis zwischen den Eltern und dem Kind und hebt die besondere Mühe der Mutter hervor, z. B während der Schwangerschaft, der Geburt und des Stillens. Dieser Vers macht es deutlich: „Und Wir haben dem Menschen im Hinblick auf seine Eltern anbefohlen – seine Mutter trug ihn in Schwäche über Schwäche, und seine Entwöhnung erfordert zwei Jahre. Sei Mir und deinen Eltern dankbar…“[43]

Der Islam geht so weit, dass die geschiedene Frau für das Stillen der Kinder von ihrem Mann eine finanzielle Entschädigung verlangen kann; das hebt dieser Koranvers, der über die geschiedenen Frauen berichtet, noch einmal hervor: „Lasst sie (die geschiedenen Frauen) wohnen, wo ihr wohnt, gemäß euren Mitteln; und tut ihnen nichts zuleide in der Absicht, es ihnen schwer zu machen. Und wenn sie schwanger sind, so bestreitet ihren Unterhalt, bis sie zur Welt bringen, was sie getragen haben. Und wenn sie (das Kind) für euch stillen, (dann) gebt ihnen ihren Lohn und geht gütig miteinander um…“[44] Die hohe Essenz und den Wert der Mutter im Islam zeigt eine Überlieferung vom Propheten Mohammad, als er auf die Frage, wer am meisten verdiene, gut behandelt zu werden, dreimal mit „deine Mutter“ antwortete und erst danach „dein Vater“. Die Mutter steht also immer an erster Stelle.

Die Frau ist erbberechtigt wie der Mann. Im Koran heißt es dazu: „Auf ein männliches Geschlecht kommt (bei der Erbteilung) gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts.“[45]

Warum der Mann den zweifachen Erbanteil einer Frau bekommt, liegt daran, dass er mit dem Geld seine Familie versorgen muss, im Gegensatz zur Frau; sie darf mit ihrem Anteil machen, was sie möchte und ist nicht verpflichtet, es für den Haushalt auszugeben.

Eine weitere Frage, die sich viele Nichtmuslime stellen, ist, ob der Mann seine Ehefrau schlagen darf. Gewalt an der Frau auszuüben, zählt zu einer der größten Sünden überhaupt und wird am Tag der Auferstehung schwere Folgen haben. Es gibt Überlieferungen vom Propheten Mohammad, in denen er sich speziell an die Männer wendet und ihnen sagt: „Jenem, der seiner Frau auch nur einen Schlag ins Gesicht versetzt, wird Gott durch den Engel der Hölle siebzig Schläge ins Gesicht geben lassen. Und die Hand des Mannes, der seine Frau an den Haaren zerrt, wird Gott mit einer hohen Strafe bestrafen.“[46]

In einer weiteren Überlieferung vom Propheten Mohammad heißt es: „Ich wundere mich über den, der seine Frau schlägt, weil es ihm weitaus mehr gebührt, geschlagen zu werden! Schlagt eure Frauen nicht! Dieses wird euch teuer zu stehen kommen!“[47] Es gibt zahlreiche weitere Überlieferung vom Propheten, wo er deutlich macht, dass das Schlagen der Frau verboten ist und Konsequenzen nach sich zieht.

Einst soll ein Mann zum Propheten gekommen sein und ihn gefragt haben: „Welches ist das Recht der Ehefrau über ihren Mann?“ Darauf antwortete der Prophet: „ Ihr Recht ist, dass du sie speisest und kleidest, genau wie du dich selbst speisest und kleidest, benutze keine abfällige Sprache mit ihr.“
Und in einer weiteren Überlieferungskette heißt es: „ Seid in jedem Fall freundlich zu den Frauen, sprecht höflich und gütig zu ihnen!“[48]

Eine der meist gestellten Fragen ist die nach der Hijab (Schleier), warum eine Muslimin ihn tragen muss. Diese Frage ist leicht zu beantworten: Weil Gott es so vorgeschrieben hat. Aber Gott stellt keine Regeln ohne jeglichen Grund auf. Alles, was einem Muslim erlaubt oder unerlaubt ist, ist zu seinen Gunsten.

Der Hijab (Schleier) ist eine Bedeckung des weiblichen Haupthaares. Er dient der Frau als Schutz, Schutz vor den Blicken fremder Männer. Dadurch schauen die Männer nicht auf das Äußerliche der  Frau. Die Männer lernen dadurch den wahren Charakter der Frau kennen, weil sie sich nicht auf ihren Körper konzentrieren. Dadurch, dass der Mann durch den Hijab die ,,Figur“ der Frau nicht sieht, „schaut“ er auf ihr Wissen und ihren Glauben. Das ist ein Vorteil, denn aus islamischer Sicht sollen der Charakter und die Taten einer Frau im Vordergrund stehen.[49] Der Prophet wurde gefragt, welchen Sinn der Hijab hätte und er sagte: „Die Haare einer Frau führen zu sexueller Erregung. Dadurch fühlt sich der Mann körperlich zu ihr hingezogen und diese Entwicklung kann zu Verdorbenheit (zwischen Mann und Frau) führen. Der Mann wird zum Verbotenen (Haram) verleitet.“[50]

Der Hijab gilt nicht nur als  eine einfache Kopfbedeckung, sondern er verhüllt im übertragenen Sinne das gesamte „Ich“ der Frau. Je nach religiöser Sichtweise sollen Mädchen ab 9 Mondjahren ihr Kopfhaar bedecken. Ihre Kleidung darf nicht durchsichtig, eng oder sonstwie auffällig sein. In unserer heutigen Gesellschaft, damit ist nicht nur die westliche gemeint, wird meist nicht mehr darauf geachtet.

Im Koran gibt es eine Sure, die ,,Sure (für) die Frauen“,  die sich speziell mit der Bedeckung des gesamten weiblichen Körper befasst:

„O Prophet! Sprich zu deinen Frauen und deinen Töchtern und zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Übergewänder reichlich über sich ziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, dass sie (dann) erkannt und nicht belästigt werden. Und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig.“[51]

Ein weiterer Vers im Koran, neben dem über die Bedeckung des Körpers, vermittelt etwas  über keusches weibliches Verhalten:

„Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen – bis auf das, was davon sichtbar sein darf, und dass sie ihre Tücher um ihre Kleidungsausschnitte  schlagen und ihren Schmuck vor niemand (anderem) enthüllen sollen als vor ihren Gatten oder Vätern oder den Vätern ihrer Gatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Gatten oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen, oder solchen von ihren männlichen Dienern, die keinen Geschlechtstrieb mehr haben, und den Kindern, die der Blöße der Frauen keine Beachtung schenken. Und sie sollen ihre Füße nicht so (auf den Boden) stampfen, dass bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verbergen. Und wendet euch allesamt reumütig Allah zu, o ihr Gläubigen, auf dass ihr erfolgreich sein möget.“[52]

All dies kann man zusammenfassen: Ausgenommen die Hände, das Gesicht und die Füße bis zum Knöchel muss der gesamte Körper der Frau bedeckt sein. Allerdings darf die Frau frei wählen, ob sie ihr Gesicht bedecken möchte oder nicht. Dieser Grundsatz wird allerdings nicht in allen islamischen Ländern, z.B. in Saudi-Arabien, befolgt (siehe Kapitel 4.1).

Neben dem Koran gibt es zu der Verhüllung des weiblichen Körpers auch eine Überlieferung des Propheten Mohammad: „Wenn ein Mädchen die Pubertät erreicht, soll es seinen Körper verhüllen, bis auf seine Hände und sein Gesicht.“[53]

Außerdem gibt es noch folgende Überlieferung: Mohammad  wurde von einem Mann gefragt, welche Körperstellen einer fremden Frau er (der Mann) ansehen dürfe. Der Prophet antwortete: „Ihr Gesicht, ihre zwei Handflächen und ihre Fußsohlen.“[54]

 

4. Einfluss des Koran
4.1 Einfluss des Koran auf die Lebensweise von Frauen in Saudi-Arabien

Die Situation der Frau in Saudi-Arabien und der ihr auferlegte Verhaltenskodex wird durch die wahabitisch-konservative Auslegung des Islam bestimmt. Der Frau wird ihr islamisches Recht genommen. Sie wird sehr stark erniedrigt. Die Frau darf ohne Genehmigung eines männlichen Vormunds das Haus nicht verlassen. Ihr ist das Lenken eines Kraftfahrzeuges untersagt und tut sie es doch, so wird sie mit Peitschenhieben bestraft.

Frauen müssen die Vorlesungen von männlichen Dozenten am Bildschirm verfolgen, da in der Universität wie im gesamten öffentlichen Raum der Grundsatz gilt, dass Frauen keinerlei persönlichen Kontakt zu nichtverwandten Männern und Männer keinerlei persönlichen Kontakt zu nichtverwandten Frauen haben dürfen.

Wer als Frau nicht die Abaya (schwarzes Kleidungsstück, das den ganzen Körper verhüllt) trägt und nicht das Haupthaar verbirgt, wird von Beamten des Innenministeriums bestraft.[55]

Frauen können nicht außerhalb des Haushalts arbeiten, sie dürfen nicht reisen, heiraten oder Ärzte besuchen, wenn dies nicht von einem männlichen Familienmitglied genehmigt wurde. Sie haben des Weiteren kein Wahlrecht. Die Frauen in Saudi-Arabien sind Opfer systematischer Diskriminierung durch die Männer. In Saudi-Arabien wird die Frau unterdrückt und sie bekommt nicht ihre Rechte, die ihr nach dem Koran zustehen, weil es Männer sind, die nach ihrer Lesart den Inhalt der Suren auslegen.[56]

4.2 Einfluss des Koran auf die Lebensweise von Frauen in der Türkei

In Türkei sieht das alles ganz anders aus, inzwischen hat die muslimische Frau in der Türkei, den gleichen Schutz wie beispielsweise in Deutschland. Das neue Gesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau aus dem Jahre 2010 beinhaltet die gleiche Verteilung des Eigentums, das im Rahmen der Ehe erworben wurde, zwischen Ehepartnern. Dabei werden insbesondere die unbezahlten Leistungen der Frau im Haushalt im Rahmen der Ehe gewürdigt.

Das neue Gesetz schreibt sogar vor, dass beide Geschlechter erst ab 18 Jahren heiraten dürfen und nicht Männer mit 17 und Frauen mit 15 Jahren, wie es bisher galt. Bei einer Scheidung haben Mann und Frau 50% eigentumssplitting.

In der Ehe ist der Mann nicht mehr das Oberhaupt, beide sind gleichberechtigt und haben das gleiche Recht am Besitz, der während der Ehe erworben wurde.

Die muslimische Frau hat ein Recht auf Arbeit. Sie hat sogar Vorteile, dass sie keine gefährlichen Arbeiten verrichten darf und sie muss keine Nachtschichten ableisten.

Sie hat sonst dieselben Rechte wie der Mann.

5. Der Unterschied zwischen zwei islamischen Ländern: Saudi-Arabien und die
Türkei

Wenn man sich die zwei Länder Saudi-Arabien und die Türkei anschaut, erkennt man sofort die riesigen Unterscheide. Auch wenn die Türkei ihre Zeit brauchte, um die Rechte der Frauen anzuerkennen, so gab sie doch im Endeffekt der Frau ihre im Koran verankerten Rechte. Wir haben hier zwei Länder, die vermeintlich nach dem islamischen Gesetz handeln, doch schon auf den ersten Blick in die jeweilige Praxis innerhalb der Gesellschaft erkennen wir, dass Saudi-Arabien ein die Frauen unterdrückendes Land ist, ein Land, das auch nach den Maßstäben des Koran die Menschenrechte verletzt.

In der Türkei dagegen sind die im Koran festgelegten Rechte der Frau gewährleistet. Ihr wird auf dieser Basis Schutz gewährt, auch wenn ihre Ehe geschieden ist. Nach dem Gesetz ist jeder Bürger gleichberechtigt, unabhängig davon, ob es Mann ist oder Frau. Allerdings gilt auch hier, was für andere muslimische Staaten außerhalb Saudi-Arabiens gilt – zum Beispiel für die Staaten, die nach der sog. Arabischen Revolution in aller Munde sind, für Ägypten, für Tunesien oder für Libyen: Oft haben es Frauen auf dem Lande schwer, ihre islamischen Rechte durchzusetzen. Und: Islamisten in diesen Ländern bedrohen mit ihrer konservativen Einstellung neuerdings die rechtlichen Fortschritte.[57]

6. Fazit

Wenn man sich mit meiner Arbeit auseinandersetzt, dann kann man sofort erkennen, dass die Frau nicht durch den Koran, sondern durch die Kulturen und Traditionen, vor allem durch die Haltung des Mannes benachteiligt wird. Der Moslem selbst ist es, der den Frauen die Rechte raubt. Allein wenn man sich die Rechte der Frauen in Saudi- Arabien näher betrachtet, merkt man, welche Leiden und welche Unterdrückung die muslimische Frau erfährt. Dies ist entstanden, weil sich die Moslime nicht an den Koran und dessen Gesetze halten, sondern die Suren so auslegen, wie es zu ihrem, dem männlichen, Vorteil ist.

Es praktizieren manche Muslime die Religion nach ihrer eigenen Interpretation, doch das entspricht nicht dem Inhalt des Koran. Frauen werden in manchen Ländern geschlagen, ausgebeutet und als Gebärmaschinen benutzt, doch diese Behandlung wird – nach den Worten Mohammads – am Tag des Jüngsten Gerichts bestraft. Die Frau darf laut Koran nicht wie ein Gegenstand behandelt werden. Ich bin der Meinung, dass nicht der Koran an dieser Behandlung schuld ist, sondern es ist der Egoismus der Männer. Der Koran gibt der Frau all ihre Rechte, der Koran bietet der muslimischen Frau Schutz und Sicherheit.

Die Frau darf sich laut Koran bilden, was sogar ihre Pflicht ist. Außerdem darf die Frau auch ihre Freizeit genießen wie der Mann, sie darf Sport treiben, wann immer sie will, jedoch hat sie sich auch an bestimmte Grenzen zu halten. Sie muss sich an die Regeln halten, die ihr der Koran vorgegeben hat. Der Koran versucht, der Frau ihre Rechte bei allem zu geben und will ihr somit ein gutes und erfolgreiches Leben bereiten, als Dank muss sie sich einfach an seine Regeln halten. Wenn man die religiösen Rechte der Frau genauer unter die Lupe nimmt, sieht man schnell, dass die muslimische Frau prinzipiell mehr Rechte hat als der Mann, wie an einigen Stellen meiner Arbeit verdeutlicht wurde.

Ich bin der Meinung, dass man den Islam richtig praktizieren und den Koran nicht einseitig – „männlich“ – auslegen soll. Denn jeder einzelne Moslem gibt sein Bild in der Welt ab. Viele westliche Menschen denken, jeder, der Moslem ist, ist auch gläubig. Das ist falsch, denn sogar der Koran unterscheidet Muslime und gläubige Muslime voneinander.
Die „negativen“ Moslems selbst sind es, die das Bild der islamischen Welt zerstören oder es beschmutzen. Würden sich die Moslime an den Koran und an die Überlieferungen des Propheten halten, dann würde der Islam eine der sozialsten, friedlichsten und tolerantesten Religionen sein und das „islamische Bild“ würde in der westlichen Gesellschaft besser angesehen.
Entscheidend dabei ist auch die Stellung der Frau in der islamischen Welt, wie sie in den unterschiedlichen muslimischen Staaten „praktiziert“ wird. Für mich jedenfalls ist nach der Beschäftigung mit meinem Thema klar: Gott erschuf nicht die Frau, damit sie sich nur um den Haushalt kümmert!
Zu guter Letzt noch eine Überlieferung vom Propheten Mohammad: „Hinter jedem gläubigen Moslem steht an seiner rechten Seite eine gläubige Frau.“[58]



[1] Religiöses Gesetz.

[2]  Adel, Theodor u.a.: Im Garten Allahs – Der Islam. Herder Verlag,

Freiburg 1996, S.31.

[3] a.a.O., S. 34-35.

[4] Koran, Sure 2  Vers 87.

[5] Adel, Theodor u.a.:Im Garten Allahs – Der Islam, S. 36.

[6] Koran, Sure 87 Vers 18.

[7] Koran, Sure 3 Vers 3.

[8] Koran, Sure 12 Vers2.

[9] a.a.O., S.35.

[10] Koran, Sure 97, Vers 1-5.

[11] Koran, Sure 33, Vers 35.

[12] Koran, Sure 9, Vers 71.

[13] Koran, Sure 4 Vers 124.

[14] Koran, Sure 3 Vers 195.

[15] Koran, Sure 16 Vers 97.

[16] Koran, Sure 49 Vers 13.

[17] Koran, Sure 4 Vers 34.

[18] Kulayni, Muhammad Ya‘ qub: Al-Kafi, B. 5, Seite 119.

[19] Al- Majlisi, Muhammad Baqir: Bihar Al-Anwar, B. 104, Seite 222.

[20] Kulayni, B. 102, Seite 153.

[21] http://www.al-shia.de/ueberlieferungen/hadithe2.htm

[22] Al- Majlisi, B. 100, Seite 12.

[23] http://www.islam-ist-frieden.de/heiraten-sexualitaet/frau-im-islam

[24] Al-Majlisi, B. 45, Seite 36.

[25] Kulayni, Muhammad Ya‘ qub: Al-Kafi, B. 5, Seite 23.

[26] Al- Majlisi, Muhammad Baqir: Bihar Al-Anwar, B. 104, Seite 2.

[27] http://pureislaam.forumprofi.de/vorstellecke-f31/as-salaam-alaykum-t55.html

[28] Nachrichten TV Sender „ New TV“ vom 28. September 2010.

[29] http://de.wikipedia.org/wiki/Saudi-Arabien#Situation_der_Frau; Wikipedia „Frauenrechte in Saudi-Arabien“

[30] http://german.irib.ir/radioislam/beitraege/beitraege/item/147079-w%C3%BCrde-und-rechte-der-frauen-dank-der-islamischen-revolution

[31] http://www.dw-world.de/dw/article/0,,5314660,00.html

[32] http://www.hna.de/nachrichten/politik/fotostrecke-diesen-laendern-regieren-frauen-zr-619263.html

[33] Adel, Theodor u.a.: Im Garten Allahs – Der Islam, S. 137.

[34] a.a.O., S. 138.

[35] Koran, Sure 40, Vers 40.

[36] Koran, Sure 2, Vers 256.

[37] Koran, Sure 4, Vers 4.

[38] Kulayni, Muhammad Ya‘ qub: Al-Kafi, B. 5, Seite 36.

[39] a.a.O., S. 36.

[40] Koran, Sure 2, Vers 229.

[41] Koran, Sure 4, Vers 35.

[42] Koran, Sure 2, Vers 226-228.

[43] Koran, Sure 31, Vers 14.

[44] Koran, Sure 6, Vers 5.

[45] Koran, Sure 4, Vers 11.

[46] http://al-shia.eu/familie/liebe_und_freundschaft/meinungsverschiedenheiten.htm

[47] Kulayni, Muhammad Ya‘ qub: Al-Kafi, B. 5, Seite 88.

[48] Al- Majlisi, Muhammad Baqir: Bihar Al-Anwar, B. 104, Seite 223.

[49] http://www.womeninislam.ws/de/ausgaben.aspx

[50] http://www.womeninislam.ws/de/ausgaben.aspx

[51] Koran, Sure 33, Vers 59.

[52] Koran, Sure 24, Vers 31.

[53] Kulayni, Muhammad Ya‘ qub: Al-Kafi, B. 5, Seite 87.

[54] a.a.O., S. 521.

[55] http://www.jewishvirtuallibrary.org/jsource/German/Die_Menschenrechte_in_den_arabischen_Landern.html

[56] Wikipedia „Stellung der Frau“; siehe auch Bliss, Frank: Islam im Alltag, S.75.

[57] Artikel: „Stark, klug, verhüllt“; in: „Der Spiegel“ Nr. 48 vom 28.11.11, Seite 92 ff.

[58] Kulayni, Muhammad Ya‘ qub: Al-Kafi, B. 5, Seite 104.

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